Impressum
Heilpraktikerin Susi Neubert
14129 Berlin Zehlendorf
Teutonenstraße 11a
Attilastraße 14
12529 Schönefeld
Telefon: 0173 6324844
E-Mail: SusiNeubert@gmx.de
Datenschutzerklärung
Liebe Patientinnen und Patienten, die neue Datenschutz-Grundverordnung verlangt von uns folgende Mitteilung: Wir weisen darauf hin, dass die Daten, die wir von
Ihnen erfassen, elektronisch gespeichert werden. In meiner Praxis haben alle Mitarbeiter/innen Zugang zu Ihren Daten, alle haben eine Schweigepflichterklärung unterschrieben. Mit Ihrer Unterschrift
geben Sie uns die Einwilligung: 1. zur Datenübermittlung zur Rechnungserstellung bei der Weitergabe an die private Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung. (Wenn Sie dies nicht
wünschen , melden Sie dies bitte an unserer Anmeldung.) 2. zur Datenübermittlung ( z.B.Untersuchungsergebnisse ) an mit- und/oder weiterbehandelnde Therapeuten oder Ärzte, wenn dies zum Wohle Ihrer
Gesundheit benötigt wird. Falls es für Ihre Behandlung notwendig ist, geben Sie uns hiermit auch das Einverständnis, dass wir Befunde bei anderen Heilpraktikern und Therapeuten anfordern dürfen.
(Wenn Sie dies nicht wünschen , melden Sie dies bitte an unserer Anmeldung.) 3. Laboruntersuchungen mit Ihren Personalien an das Fachlabor _________________________________ zu senden, da nicht alle
Untersuchungen in unserer Praxis durchgeführt werden können. (Wenn Sie dies nicht wünschen , melden Sie dies bitte an unserer Anmeldung.)
_________________________________________________________________________ Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung jederzeit ganz oder teilweise für die Zukunft widerrufen kann. Ich habe diese
Mitteilung gelesen und verstanden. Name des Patienten: Vorname: Geburtsdatum: Telefonnummer: ____________________________________________ Ort, Datum Unterschrift
Praxisstempel & Unterschrift __________________________________________
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Heilpraktikerin Susi Neubert
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktikerin Susi Neubert und den Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der
§§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart
wurde.
- Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde für jedermann auszuüben, annimmt und
sich an die Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
- Die Heilpraktikerin Susi Neubert ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Wenn das erforderliche
Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die
sie in Gewissenskonflikten bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung
erhalten.
§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages
- Die Heilpraktikerin Susi Neubert erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde
zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet.
- Die Heilpraktikerin ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung
trifft.
- Es werden von der Heilpraktikerin Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv
erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich
anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das der Heilpraktikerin gegenüber zu erklären.
- Die Heilpraktikerin Susi Neubert darf keine Krankschreibungen vornehmen und sie darf auch keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
- Terminabsagen: Da es sich um eine reine Terminpraxis handelt, ist es kaum möglich, durch Absagen entstehender Terminlücken kurzfristig zu besetzen. Termine werden
ausschließlich für den Patienten reserviert. Mit der Heilpraktikerin vereinbarte Termine müssen daher mindestens 24 Stunden vor Beginn in Textform per E- Mail oder telefonisch
abgesagt werden. Absagen für einen Termin am Montag müssen bis spätestens Freitag um 14.00 Uhr die Praxis auf dem oben genannten Weg erreichen. Bei Nichteinhaltung dieser Regelung ist die
Heilpraktikerin berechtigt, das Honorar in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
Nur sofern Frist und / oder Form einer Absage ohne Verschulden und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweißes (bspw. ärztliches
Attest) nicht eingehalten werden können, entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Honorars.
§ 3 Mitwirkung des Patienten
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Die Heilpraktikerin ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu
beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Insbesondere dann, wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche
Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.
§ 4 Honorierung des Heilpraktikers
- Die Heilpraktikerin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktiker und Patient vereinbart worden sind,
gelten die Sätze, die in der Preisliste der Heilpraktikerin aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenverordnungen oder – Verzeichnisse gelten nicht.
- Die Honorare sind nach jeder Behandlung vom Patienten bar oder mit EC- Karte gegen Erhalt einer Quittung zu bezahlen. Nach Abschluss der Behandlung erhält der
Patient auf Wunsch eine gebührenpflichtige Rechnung gemäß § 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Lässt die Heilpraktikerin Leistungen durch Dritte erbringen, die sie selbst überwacht, sind diese Leistungen Bestandteil des Honorars der Heilpraktikerin. Soweit
hier keine Inklusiv-Vereinbarung getroffen ist, werden diese Kosten in Rechnung gestellt.
- In den Fall des Absatzes 3 ist die Heilpraktikerin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragte des Patienten zwischen dem Dritten (z.B.
Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn §181 BGB auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktiker und Dritten anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen
Befreiungsabstand.
- Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten
durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgert, dass Heilpraktiker Honorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel
enthalten und eine wie immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von den Patienten mitgebrachten – Arzneimitteln durch die Heilpraktikerin ist
ausgeschlossen.
- Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erfasstes Direktgeschäft dar, dass auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung der Heilpraktikerin keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel,
Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die von der Heilpraktikerin empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden.
- Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist der Heilpraktikerin oder mit ihr wirtschaftlich verbundenen
Unternehmen gestattet. Unter der Prämisse der freien Wahl der Verkaufsstelle können diese Produkte von der Heilpraktikerin in einer Gewinnerzielungsabsicht verkauft oder gegen Provision vermittelt
werden.
- Hausbesuche werden von der Heilpraktikerin in Ausnahmefällen (z.B., wenn die Patienten in ihrer Bewegung eingeschränkt sind) ausgeführt. Allerdings kommt zu dem
üblich vereinbarten Honorar eine Aufwandspauschale von 20% dazu.
- Rabattaktionen, die Heilpraktikerin hat eine Zehnerkarte als Rabatt für die Patienten die 9 Behandlungen mit einmal bezahlen, dann wird ihnen die zehnte
Behandlung geschenkt.
§ 5 Honorarerstattung durch Dritte
- Soweit der Patient Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin führt
ein Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
- Soweit die Heilpraktikerin den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind die unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen
Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Absatz 1. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.
- Die Heilpraktikerin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der
Patient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.
§ 6 Vertraulichkeit der Behandlung
- Die Heilpraktikerin behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und
den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten
erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.
- Absatz 1. Ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – oder auf behördliche oder
gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1. Ist
ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender
Daten oder Tatsachen entlasten kann.
- Die Heilpraktikerin führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte
auch nicht heraus verlangen. Absatz bleibt unberührt.
- Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die Heilpraktikerin kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in
der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.
§ 7 Rechnungsstellung
- Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig
ist.
- Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, aller Leistungsarten und die Diagnosestellung. Der zutreffende
Mehrwertsteuersatz wird ausgewiesen.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu
empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit
des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder den
Parteiwillen am nächsten kommt.
Datum:
Unterschrift Patient: